Entgeltbestimmungen Sofort-Hotline 2026
⟨Firmenwortlaut laut Impressum⟩ („Confidelius")
Stand: 2. Oktober 2026 · Bestandteil des Vertrags nach Punkt 1.1 der AGB
1. Grundsätze
1.1 Alle Entgelte verstehen sich netto; Umsatzsteuer wird, soweit sie anfällt, auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
1.2 Keine Zahlung auf der Website, keine Vorauszahlung. Verrechnet wird erst nach erbrachter Leistung zu den unten bestimmten Zeitpunkten.
1.3 Die Rechnung weist jeden Posten einzeln aus und wird per E-Mail übermittelt (Zustimmung des Kunden, Punkt 5.3 der AGB). Die Zahlung ist prompt nach Rechnungserhalt, ohne Abzug, fällig; bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmern (§ 456 Unternehmensgesetzbuch).
1.4 Mit „ab" gekennzeichnete Entgelte gelten für den im Produktdatenblatt „Sofort-Hotline 2026" beschriebenen Grundumfang. Ein höheres Entgelt entsteht nur, wenn ein größerer Umfang vor Beauftragung in Textform vereinbart und in der Auftragsbestätigung beziffert wurde — ausgenommen das verbrauchsabhängige Entgelt des Punkts 2.5.
2. Entgelte
| Position | Entgelt | Verrechnung |
|---|---|---|
| 2.1 Einrichtung (Grundumfang laut Produktdatenblatt „Sofort-Hotline 2026": österreichische Rufnummer zum Umleiten, Einrichtung von Begrüßung, Namen, Meldeadresse und Wissen, Einrichtung aus der Ferne, Testanruf) | einmalig ab € 699,– | nach erfolgreichem Testanruf mit zugestellter Anruf-Info |
| 2.2 Option Express Service — garantierte Einrichtung binnen 24 Stunden (Punkt 7.4 der AGB); bei von Confidelius zu vertretender Fristüberschreitung entfällt dieses Entgelt | einmalig € 699,– zusätzlich | mit der Einrichtungsrechnung |
| 2.3 Option Terminvereinbarung — Lisa vereinbart Termine in die definierten Zeitfenster (Punkt 7.5 der AGB) | einmalig € 299,– zusätzlich | mit der Einrichtungsrechnung |
| 2.4 Monatliche Grundgebühr (Grundumfang: 99 Gesprächsminuten und mindestens 4 parallele Leitungen inklusive, Anruf-Info zu jedem Gespräch) | ab € 99,– je Monat | monatlich im Nachhinein |
| 2.5 Jede weitere Gesprächsminute über die 99 Inklusivminuten eines Monats hinaus, je begonnener Minute | € 1,– | mit der Monatsrechnung |
2.6 Die Grundgebühr läuft ab erfolgreicher Abnahme der Einrichtung (Punkt 7.3 der AGB); angebrochene Monate werden anteilig verrechnet. Nicht verbrauchte Inklusivminuten verfallen mit Monatsende und werden nicht übertragen.
2.7 Bei Kündigung (Punkt 7.6 der AGB — keine Mindestlaufzeit, einmonatige Frist zum Monatsletzten) endet die Grundgebühr mit dem Vertragsende; Entgelte für bereits erbrachte Leistungen (Einrichtung, Express Service, Terminvereinbarung) werden nicht rückerstattet.
3. Änderungen
Änderungen dieser Entgeltbestimmungen für die laufende Sofort-Hotline werden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; bis zum Wirksamwerden kann der Kunde ordentlich kündigen (Punkt 12.2 der AGB). Für einmalige Leistungen gilt stets der bei Vertragsabschluss bestätigte Preis.