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Entgeltbestimmungen Design-Entwurf vor Ort 2026

⟨Firmenwortlaut laut Impressum⟩ („Confidelius")

Stand: 2. Oktober 2026 · Bestandteil des Vertrags nach Punkt 1.1 der AGB

1. Grundsätze

1.1 Alle Entgelte verstehen sich netto; Umsatzsteuer wird, soweit sie anfällt, auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

1.2 Keine Zahlung auf der Website, keine Vorauszahlung. Verrechnet wird erst nach erbrachter Leistung zum unten bestimmten Zeitpunkt.

1.3 Die Rechnung weist jeden Posten einzeln aus und wird per E-Mail übermittelt (Zustimmung des Kunden, Punkt 5.3 der AGB). Die Zahlung ist prompt nach Rechnungserhalt, ohne Abzug, fällig; bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmern (§ 456 Unternehmensgesetzbuch).

1.4 Mit „ab" gekennzeichnete Entgelte gelten für den im Produktdatenblatt „Design-Entwurf vor Ort 2026" beschriebenen Grundumfang. Ein höheres Entgelt entsteht nur, wenn ein größerer Umfang vor Beauftragung in Textform vereinbart und in der Auftragsbestätigung beziffert wurde — ausgenommen die verbrauchsabhängigen Entgelte der Punkte 2.2 und 2.3.

2. Entgelte

PositionEntgeltVerrechnung
2.1 Design-Entwurf vor Ort (Grundumfang laut Produktdatenblatt: kostenloses Telefonat vorab, Vier-Augen-Gespräch im Betrieb des Kunden, Entwurf mit bis zu 300 Details, Übergabe per E-Mail)ab € 270,–nach Übergabe per E-Mail
2.2 Jedes weitere Detail über die 300 inkludierten hinaus (wird vor Entstehen angekündigt, Punkt 6.2 der AGB)€ 1,– je Detailmit der Rechnung zum Entwurf
2.3 Anfahrt ab 3820 Raabs an der Thaya, Hin- und Rückfahrt€ 1,– je Kilometerals eigener Rechnungsposten

Zur Anfahrt: Maßgeblich sind die Straßenkilometer der schnellsten Route laut gängigem Routenplaner, kaufmännisch auf ganze Kilometer gerundet. Der Betrag steht damit schon bei der Terminvereinbarung fest.

Kostenlos: das Telefonat vorab — unabhängig davon, ob es zu einem Termin kommt.

3. Änderungen

Für diese einmalige Leistung gilt stets der bei Vertragsabschluss bestätigte Preis.