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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

⟨Firmenwortlaut laut Impressum⟩, ⟨Anschrift laut Impressum⟩ („Confidelius")

Stand: 2. Oktober 2026

1. Geltungsbereich; nur für Unternehmer

1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen, die über die Bestellseite auf confidelius.at bestellt werden: Design-Entwurf vor Ort und Sofort-Hotline, jeweils samt Optionen. Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: die Auftragsbestätigung, je bestelltem Produkt dessen Entgeltbestimmungen („Entgeltbestimmungen Design-Entwurf vor Ort 2026" bzw. „Entgeltbestimmungen Sofort-Hotline 2026") und dessen Produktdatenblatt („Produktdatenblatt Design-Entwurf vor Ort 2026" bzw. „Produktdatenblatt Sofort-Hotline 2026"), diese AGB.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des § 1 Konsumentenschutzgesetz (Betriebe, Selbständige, Einrichtungen). Mit dem Absenden der Bestellung erklärt der Kunde, als Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens zu handeln. Bestellungen von Verbrauchern werden nicht angenommen.

1.3 Kommt im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande, gehen die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherrechts (insbesondere Konsumentenschutzgesetz und Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) diesen AGB vor; im Übrigen bleiben die AGB aufrecht.

1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Confidelius ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern die Einladung, zu bestellen.

2.2 Mit dem Absenden des Bestellformulars gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab. Unmittelbar danach erhält er die automatisch erzeugte Sendebestätigung samt dem in seinem Browser erzeugten PDF mit den Bestelldaten — beides bestätigt nur den Eingang und ist noch keine Annahme.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald Confidelius die Bestellung per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung) oder mit der Leistung beginnt. Nimmt Confidelius die Bestellung nicht binnen sieben Tagen an, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.

2.4 Vertragssprache ist Deutsch.

3. Leistungen; „ab"-Preise

3.1 Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den Produktdatenblättern und der Auftragsbestätigung.

3.2 Mit „ab" gekennzeichnete Preise sind die Entgelte für den im jeweiligen Produktdatenblatt beschriebenen Grundumfang. Leistungen über den Grundumfang hinaus erbringt Confidelius nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform; verbindlich ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Kein Kunde zahlt mehr, als ihm vor Vertragsabschluss bestätigt wurde — ausgenommen die verbrauchsabhängigen Entgelte laut Entgeltbestimmungen (weitere Details, Anfahrtskilometer, Gesprächsminuten über dem Inklusivkontingent).

3.3 Confidelius darf sich zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählter Dienstleister bedienen. Für die Sofort-Hotline gilt Punkt 7.2 (Betrieb über externe Infrastruktur) und Punkt 8 (Auftragsverarbeitung).

3.4 Sachlich gerechtfertigte, dem Kunden zumutbare Änderungen einzelner Leistungsmerkmale — etwa der Wechsel eines Dienstleisters — bleiben vorbehalten, soweit die im Produktdatenblatt zugesagten Leistungsmerkmale dadurch nicht geschmälert werden.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1 Der Kunde macht im Bestellformular und während der Abwicklung vollständige und richtige Angaben, insbesondere zu Unternehmen, Firmenbuchnummer (soweit vorhanden), Erreichbarkeit und Rechnungsanschrift.

4.2 Bei der Sofort-Hotline liefert der Kunde die für die Einrichtung erforderlichen Angaben (unter anderem Begrüßungstext, Namen, Meldeadresse für Rückrufwunsch und Gesprächsprotokoll, Wissen auf Anfrage, bei der Option Terminvereinbarung die Zeitfenster und Terminparameter). Die Umleitung seiner Rufnummer auf die bereitgestellte österreichische Rufnummer richtet der Kunde bei seinem Telefonanbieter selbst ein; sie ist nicht Leistungsgegenstand.

4.3 Fristen von Confidelius — auch die Frist des Express Service — beginnen erst zu laufen, wenn alle erforderlichen Angaben des Kunden vollständig vorliegen.

4.4 Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verlängern die Fristen entsprechend und gehen nicht zu Lasten von Confidelius.

5. Entgelte und Zahlung

5.1 Es gelten die Entgeltbestimmungen des jeweils bestellten Produkts (Stand 2. Oktober 2026). Alle Entgelte verstehen sich netto; Umsatzsteuer wird, soweit sie anfällt, auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5.2 Keine Zahlung auf der Website, keine Vorauszahlung. Die Rechnung wird erst nach dem in den jeweiligen Entgeltbestimmungen bestimmten Zeitpunkt gelegt: beim Design-Entwurf nach Übergabe per E-Mail, bei der Sofort-Hotline nach erfolgreichem Testanruf mit zugestellter Anruf-Info; die monatliche Grundgebühr wird im Nachhinein verrechnet.

5.3 Rechnungen werden per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse übermittelt; der Kunde stimmt dem Rechnungsversand per E-Mail zu (§ 11 Absatz 2 Umsatzsteuergesetz). Die Zahlung ist prompt nach Rechnungserhalt, ohne Abzug, fällig.

5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmern (§ 456 Unternehmensgesetzbuch); zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten sind zu ersetzen.

5.5 Der Kunde kann nur mit gerichtlich festgestellten oder von Confidelius anerkannten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nicht zu, soweit gesetzlich zulässig.

5.6 Bei Zahlungsverzug mit der Sofort-Hotline darf Confidelius die Leistung nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen aussetzen; die Grundgebühr bleibt für die Dauer der Aussetzung geschuldet. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Design-Entwurf vor Ort

6.1 Ablauf. Kostenloses Telefonat vorab; danach Vier-Augen-Gespräch im Betrieb des Kunden. Der Entwurf entsteht im Gespräch direkt vor Ort, nach den Vorgaben des Kunden. Übergeben wird er per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse.

6.2 Details. Ein Detail ist eine einzelne inhaltliche oder gestalterische Festlegung im Entwurf (zum Beispiel ein Text-Element, ein Bild, eine Farb-, Schrift-, Struktur- oder Funktionsfestlegung). Bis 300 Details sind im Grundpreis enthalten. Zeichnet sich beim Termin ab, dass es mehr werden, kündigt Confidelius das an, bevor die zusätzlichen Details entstehen; jedes weitere Detail kostet € 1,–.

6.3 Übergabe und Rüge. Mit dem Zugang der Übergabe-E-Mail ist die Leistung erbracht. Für die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt § 377 Unternehmensgesetzbuch.

6.4 Nutzungsrechte („Der Entwurf gehört Ihnen"). Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich, örtlich und sachlich unbeschränkte, übertragbare Werknutzungsrecht am übergebenen Entwurf — einschließlich des Rechts, ihn zu ändern und durch Dritte umsetzen zu lassen. Bis zur vollständigen Bezahlung ist eine Nutzung nicht gestattet. Arbeitsmittel, Methoden, Vorlagen und vorbestehendes Material von Confidelius bleiben frei verwendbar.

6.5 Referenz. Confidelius nennt den Kunden oder den Entwurf nur mit dessen Zustimmung als Referenz.

6.6 Beigestellte Inhalte. Stellt der Kunde Inhalte bei (Texte, Logos, Bilder, Daten), sichert er zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und hält Confidelius insoweit schad- und klaglos.

7. Sofort-Hotline

7.1 Leistung. Die KI-Sprachassistentin Lisa nimmt Anrufe entgegen, die der Kunde auf die bereitgestellte österreichische Rufnummer umleitet — wahlweise bei besetzt, zeitgesteuert oder für alle Anrufe. Lisa nimmt das Anliegen auf; der Kunde erhält zu jedem Gespräch eine Anruf-Info in Textform an die von ihm genannte Meldeadresse. Nicht Teil dieses Produkts ist das Durchstellen von Anrufen an den Kunden oder Dritte; das bleibt der großen Ausbaustufe vorbehalten.

7.2 Betrieb über externe Infrastruktur. Die Sofort-Hotline läuft — anders als die Individualsoftware von Confidelius — nicht beim Kunden und nicht ausschließlich auf Systemen von Confidelius, sondern über externe Infrastruktur sorgfältig ausgewählter Dienstleister (Punkt 8.5). Gespräche werden dort nicht auf Vorrat gespeichert; eine Tonaufzeichnung wird nicht auf Vorrat angelegt.

7.3 Einrichtung, Testanruf, Abnahme. Die Einrichtung erfolgt aus der Ferne; ein Besuch ist nicht erforderlich. Nach Bereitstellung führt der Kunde einen Testanruf durch. Die Einrichtung gilt als erbracht und abgenommen, sobald der Testanruf erfolgreich war und die zugehörige Anruf-Info zugestellt wurde. Wirkt der Kunde binnen 14 Tagen ab Mitteilung der Bereitstellung trotz Erinnerung nicht am Testanruf mit, gilt die Einrichtung als abgenommen.

7.4 Option Express Service. Gegen das Entgelt laut Entgeltbestimmungen garantiert Confidelius die Einrichtung binnen 24 Stunden ab Annahme der Bestellung und Vorliegen aller erforderlichen Angaben (Punkt 4.3). Wird die Frist aus Gründen überschritten, die Confidelius zu vertreten hat, entfällt das Entgelt für den Express Service; weitergehende Ansprüche aus der Fristüberschreitung bestehen nur nach Maßgabe von Punkt 10.

7.5 Option Terminvereinbarung. Lisa vereinbart Termine ausschließlich in die vom Kunden definierten Zeitfenster, nach dessen Vorgaben zu Termindauer, Vorlaufzeit, Nachlaufzeit, Terminart (telefonisch oder persönlich samt Ort) und dem Zusatztext bei der Terminbestätigung.

7.6 Laufzeit und Kündigung. Der Vertrag über die Sofort-Hotline läuft auf unbestimmte Zeit; es gibt keine Mindestlaufzeit. Beide Seiten können in Textform mit einmonatiger Frist zum Monatsletzten kündigen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Entgelte für bereits erbrachte Leistungen — insbesondere Einrichtung, Express Service und Terminvereinbarung — werden nicht rückerstattet.

7.7 Verfügbarkeit. Confidelius strebt einen hohen, dem Stand der Technik entsprechenden Verfügbarkeitsgrad an, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit: Wartungsarbeiten, Störungen, Ausfälle von Netzen und Diensten Dritter sowie höhere Gewalt können die Erreichbarkeit vorübergehend einschränken. Bei erheblichen Ausfällen, die Confidelius zu vertreten hat, mindert sich die Grundgebühr des betroffenen Monats anteilig; weitergehende Ansprüche richten sich nach Punkt 10.

7.8 Zulässige Nutzung. Die Sofort-Hotline dient der Annahme betrieblicher Anrufe des Kunden. Der Kunde sorgt dafür, dass Begrüßungstext, hinterlegtes Wissen und Terminvorgaben keine rechtswidrigen Inhalte enthalten und keine Rechte Dritter verletzen. Bei Missbrauch darf Confidelius nach erfolgloser Abmahnung aus wichtigem Grund kündigen.

7.9 KI-Transparenz. Lisa gibt sich zu Gesprächsbeginn als KI zu erkennen (Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz). Diese Kennzeichnung ist fester Bestandteil der Leistung und wird nicht abbedungen.

8. Datenverarbeitung im Auftrag (Sofort-Hotline)

8.1 Rollen. Für die personenbezogenen Daten der Anrufer ist der Kunde Verantwortlicher im Sinn der Datenschutz-Grundverordnung; Confidelius verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter (Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung). Dieser Punkt 8 ist die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung.

8.2 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck. Entgegennahme von Anrufen, Führung des Gesprächs, Erstellung und Zustellung der Anruf-Info sowie — soweit beauftragt — Terminvereinbarung, für die Dauer des Vertrags. Datenkategorien: Rufnummer des Anrufers, Name und Kontaktdaten soweit im Gespräch genannt, Gesprächsinhalt (im Sprachbetrieb das gesprochene Wort, verarbeitet zu Text), Termindaten. Kategorien betroffener Personen: Anrufer des Kunden.

8.3 Weisungen. Confidelius verarbeitet nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die vom Kunden vorgegebene Konfiguration (Begrüßungstext, Namen, Wissen, Meldeadresse, Terminvorgaben) gilt als solche Weisung.

8.4 Vertraulichkeit und Sicherheit. Die eingesetzten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Confidelius trifft technische und organisatorische Maßnahmen nach Artikel 32 Datenschutz-Grundverordnung. Tonaufnahmen werden nicht auf Vorrat gespeichert; die Anruf-Info wird dem Kunden in Textform zugestellt.

8.5 Sub-Auftragsverarbeiter. Der Kunde genehmigt allgemein den Einsatz von Sub-Auftragsverarbeitern. Derzeit eingesetzt: der Betreiber der Sprach-KI-Plattform ElevenLabs Inc., New York (USA) — Übermittlung auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-U.S. Data Privacy Framework (Artikel 45 Datenschutz-Grundverordnung), ergänzend Standardvertragsklauseln —, ein Telekommunikationsanbieter für Rufnummer und Gesprächsführung sowie der Hosting-Anbieter für die Zustellung der Anruf-Infos. Beabsichtigte Wechsel oder Zugänge teilt Confidelius vorab mit; aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund kann der Kunde widersprechen und, wird dem Widerspruch nicht Rechnung getragen, nach Punkt 7.6 kündigen.

8.6 Unterstützung. Confidelius unterstützt den Kunden bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen und bei den Pflichten nach Artikel 32 bis 36 Datenschutz-Grundverordnung und meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten ohne unangemessene Verzögerung.

8.7 Löschung; Nachweise. Nach Vertragsende werden die Auftragsdaten gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die zum Nachweis der Pflichteinhaltung erforderlichen Informationen stellt Confidelius auf Anfrage bereit.

9. Gewährleistung

Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Der Kunde gibt Confidelius zunächst Gelegenheit zur Verbesserung in angemessener Frist. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 Unternehmensgesetzbuch bleibt unberührt.

10. Haftung

10.1 Confidelius haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.

10.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden. Ersatz von entgangenem Gewinn und bloßen Folgeschäden gebührt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.3 Der Geschädigte hat das Verschulden zu beweisen. Schadenersatzansprüche sind binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

10.4 Confidelius haftet nicht dafür, dass Anrufer Angaben richtig oder vollständig machen, und nicht für den geschäftlichen Erfolg, den sich der Kunde von angenommenen Anrufen oder vom Entwurf erwartet.

11. Geheimhaltung

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite — insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Inhalte des Entwurfs und Anruf-Infos — vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Individuelle Abreden gehen diesen AGB vor. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

12.2 Änderungen dieser AGB oder der Entgeltbestimmungen für die laufende Sofort-Hotline teilt Confidelius mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform mit; bis zum Wirksamwerden kann der Kunde ordentlich kündigen (Punkt 7.6).

12.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

12.4 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Confidelius.

12.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen aufrecht; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.